Scheidungsfolgesachen

Was sind Scheidungsfolgesachen?
Darunter versteht man solche Sachen, die mit der Scheidung an sich nichts zu tun haben. Dazu gehören:

Wie werden Folgesachen ein Teil der Scheidung?
Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht zwingend mit der Scheidung geregelt (sogenannter Zwangsverbund von Scheidung und Versorgungsausgleich).
Alle anderen oben aufgeführten Folgesachen regelt das Gericht nur, wenn dies von den Parteien gewünscht bzw. beantragt wird.

Achtung:Mit jeder Folgesache verlängert und verteuert sich das gesamte Scheidungsverfahren!

Kann man die Folgesachen von der Scheidung abtrennen?
Grundsätzlich nicht, denn das Gesetz verlangt, dass der Richter die Scheidung mitsamt aller Folgesachen gleichzeitig entscheidet.
Daher ist es nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, die Folgesachen von der Scheidung abzutrennen. In der Praxis relevant, weil nicht absolut selten, sind zwei Fälle:

1. Wenn seit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags drei Monate verstrichen sind, beide Ehegatten alle Mitwirkungshandlungen für den Versorgungsausgleich vorgenommen haben und beide die Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragen – die Ehegatten müssen zu diesem Zeitpunkt aber schon mindestens 15 Monate voneinander getrennt leben.

2. Wenn sich das Scheidungsverfahren durch die Folgesache außergewöhnlich verzögert (ab zwei Jahren Verfahrensdauer).

Müssen Folgesachen gerichtlich geregelt werden?
Nein! Es ist in der Regel sogar günstiger, wenn die Folgesachen außergerichtlich geregelt werden. Außerdem wird das Scheidungsverfahren nicht unnötig verzögert. Allerdings sollten beide Beteiligten ihre Ansprüche aus den Folgesachen genau kennen, da sie sonst möglicherweise weniger bekommen, als ihnen zusteht.

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