Getrenntleben

Ein Jahr voneinander getrennt zu leben ist die Voraussetzung dafür, sich scheiden lassen zu können – dieses Jahr bezeichnet man auch als das Trennungsjahr. Getrenntleben bedeutet, dass die häusliche Gemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und mindestens ein Ehegatte diese nicht mehr herzustellen gewillt ist, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Ehegatten ablehnt.

Ein Getrenntleben liegt in der Regel unzweifelhaft vor, wenn die Ehepartner jeweils unabhängig vom anderen in einer eigenen Wohnung leben. Häufig kommt es aber vor, dass die Eheleute trotz des gemeinsamen Scheidungswunsches in einer Wohnung leben. In diesem Fall ist ein Getrenntleben gegeben, wenn sie „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Das heißt zum Beispiel, sie kochen nicht mehr füreinander, essen nicht mehr miteinander und schlafen in getrennten Betten.

Das Trennungsjahr wird nicht dadurch unterbrochen, dass die Ehegatten die häusliche Gemeinschaft für kurze Zeit wiederhergestellt haben, um sich zu versöhnen. Das klassische Beispiel ist der gemeinsame Urlaub innerhalb des Trennungsjahres, wenn er der gemeinsamen Betreuung der Kinder gewidmet ist.

Ähnliche Beiträge:

A B E G H K L N R S T U V W Z