Zugewinn

Unter Zugewinn versteht man das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehezeit erwirtschaftet hat. Der Zugewinn bildet also den Differenzbetrag zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen.

Beispiel: Der Ehemann geht mit einem Vermögen von 10.000 € in die Ehe (Anfangsvermögen). Während der Ehe erwirtschaftet er weitere 40.000 € (Zugewinn). Als er von seiner Frau geschieden wird, besitzt er also 50.000 € (Endvermögen).

Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird im Rahmen des sog. Zugewinnausgleichs zwischen den Ehegatten aufgeteilt, sofern diese im Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet waren.

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