Streitwert bei Scheidung

Der Streitwert ist der Geldwert, den der Rechtsstreit vor Gericht hat. Bevor der Streit vor Gericht geht, wird dessen Wert als Gegenstandswert bezeichnet. In allen Streitigkeiten, die das Familienrecht betreffen – also insbesondere die Scheidung – spricht man nicht von Streitwert, sondern von Verfahrenswert – ein rein begrifflicher Unterschied. Korrekt muss es demnach heißen: Der Verfahrenswert der Scheidung.

Der Verfahrenswert ist für die Höhe der Rechtsanwaltskosten und der Gerichtsgebühren ausschlaggebend. Wie sich der Verfahrenswert auf die Kosten und Gebühren auswirkt, ist den entsprechenden Gesetzen zu entnehmen. Für die Rechtsanwaltskosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschlägig. Maßgeblich für ein Scheidungsverfahren ist hierbei die Anlage 3 zu § 13 Absatz 1 RVG.
Die Gerichtsgebühren bemessen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Im Scheidungsverfahren findet Anlage 2 zu § 28 Absatz 1 GKG Anwendung.

Wie sich der Verfahrenswert konkret berechnen kann, sehen Sie hier.

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