Ehevertrag

Durch den Abschluss eines Ehevertrags können Eheleute individuelle, von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, Altersversorgung und Unterhaltszahlungen für den Fall einer Scheidung im Voraus vereinbaren.

Was kann geregelt werden?

Wie genau das Vermögen nach der Ehe aufgeteilt wird, richtet sich nach dem sogenannten Güterstand, der für die jeweiligen Eheleute gilt.
Der gesetzlich vorgesehene Regelfall für den Güterstand ist die sog. „Zugewinngemeinschaft“. Hier wird das Vermögen der Ehegatten bei der Scheidung anhand des sogenannten Zugewinnausgleichs aufgeteilt. Je nach Vermögensverhältnissen kann für die Eheleute aber auch eine andere Art der Vermögensverteilung vorteilhafter sein. Aus diesem Grund kann durch einen Ehevertrag von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden.
In Bezug auf Unterhaltsverpflichtungen kann im Voraus zum Beispiel schon ein Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen bestimmt oder die Voraussetzungen für das Entstehen von Unterhaltsansprüchen erweitert werden. Auch zur Altersvorsorge können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um beispielsweise eine private Lebensversicherung in den Vermögensausgleich mit einzubeziehen.

Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?

Der Ehevertrag wird in der Regel noch vor Eheschluss oder zumindest kurz danach geschlossen. Er kann jederzeit abgeändert und an sich eventuell ändernde Lebens- und Vermögensverhältnisse angepasst werden.

Wer sollte einen Ehevertrag schließen?

Relevant ist ein Ehevertrag insbesondere für Selbstständige und Unternehmer, da auch Vermögenswerte wie Aktien oder Immobilien, die aus der Tätigkeit erwirtschaftet worden sind, in die Berechnung des Zugewinnausgleichs im Falle einer Scheidung mit einbezogen werden. Mit Hilfe eines Ehevertrags kann dies jedoch zuvor ausgeschlossen werden.

Was kostet ein Ehevertrag?

Grundsätzlich ergeben sich die Kosten eines Ehevertrags aus der anwaltlichen Beratung und Ausarbeitung eines Vertrags, sowie der anschließenden Beurkundung beim Notar.
Wie hoch diese Kosten im Einzelfall ausfallen, richtet sich nach den Vermögensverhältnissen der Beteiligten und dem Umfang der Punkte, die geregelt werden sollen.

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