Endvermögen im Scheidungsverfahren

Das Endvermögen ist das Vermögen, das jedem Ehegatten am „Ende der Ehe“ zur Verfügung steht. Auch wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbaren, endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, womit ein Endvermögen feststeht (daher muss man eher vom Ende der Zugewinngemeinschaft sprechen, als vom „Ende der Ehe“).

Für die Berechnung des Endvermögens werden alle Vermögenspositionen saldiert.

Beispiel: Die Ehefrau ist Eigentümerin eines Hauses, das einen Wert von 200.000 Euro hat. Das Haus ist allerdings mit einer Hypothek in Höhe von 20.000 Euro belastet. Abzüglich der Hypothek besitzt die Ehefrau also ein Vermögen von 180.000 Euro. Hinzu kommen noch Wertpapiere im Wert von 50.000 Euro, womit sie also letztlich über ein Vermögen von 230.000 Euro verfügt.

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