Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren

Für einige Verfahren hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Parteien durch jeweils einen Anwalt vertreten werden müssen. So ist das zum Beispiel bei der Scheidung der Fall, wenn keine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt. Aber auch bei Verfahren vor dem Landgericht, das heißt bei allen Verfahren, deren Streitwert 5.000 Euro überschreitet, müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Die Partei, die in einem Anwaltsprozess ohne Anwalt zur mündlichen Gerichtsverhandlung erscheint, kann keine rechtswirksamen Handlungen vornehmen (Postulationsfähigkeit). Die nicht vertretene Partei wird so behandelt, als sei sie nicht da gewesen. Gegen diese Partei ergeht dann ein sogenanntes Versäumnisurteil.

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