Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die rechtliche Bindung zweier gleichgeschlechtlicher Partner. Sie ist mittlerweile der Ehe rechtlich nahezu gleichgestellt. So sind auch die Regelungen der Ehescheidung auf die Lebenspartnerschaft anwendbar, allerdings spricht man hier nicht von Scheidung, sondern von Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

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