Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmlich bedeutet, dass sich die Eheleute über alle wesentlichen Fragen der Scheidungsfolgen einig sind. Wesentlich sind die Fragen über:

  • das Sorge- und Umgangsrecht über die Kinder
  • den Unterhalt
  • die Auflösung des Hausrats und
  • die Aufteilung des Vermögens

Diese Art der Scheidung hat zahlreiche Vorteile. So können sich die Eheleute die Kosten für nur einen Anwalt teilen, womit letztlich jeder die Hälfte der Anwaltskosten einspart. Da die wichtigsten Fragen geklärt sind, müssen diese nicht weiter vor Gericht diskutiert werden, wodurch das Scheidungsverfahren kurz gehalten wird. Somit geht man einigen großen Streitpunkten aus dem Weg und folglich auch weiteren emotionalen Belastungen.

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