Härtefallentscheidungen und Scheidung
Härtefallentscheidungen können bei der Scheidung in zwei Formen auftreten. Zum einen in Fällen, in denen eine Scheidung ohne Ablauf der Trennungsfristen begehrt wird. Hierbei ist eine sofortige Scheidung erforderlich, weil es einem Ehepartner aufgrund des Verhaltens des anderen nicht länger zumutbar ist, die Ehe fortzusetzen.
Zum anderen in Fällen, in denen trotz Ablauf der Trennungsfristen keine Scheidung durchgeführt werden kann. Entweder weil dem Ehegatten oder einem Kind wegen der anstehenden Scheidung erheblicher Schaden droht.