Rechtsschutzversicherung bei Scheidung

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel nicht die Scheidungskosten. Was von der Versicherung aber häufig bezahlt wird, ist die anwaltliche Erstberatung über die Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.

Einzelheiten sind dem Versicherungsschein (Police) zu entnehmen. Wenn bei Ihnen Zweifel bestehen, fragen Sie gerne uns.

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