Scheidungsfolgenvereinbarung

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung wird die Regelung der einzelnen Scheidungsfolgesachen zwischen den beiden Ehepartnern vertraglich festgehalten. Dadurch, dass die Beteiligten bereits vor dem Scheidungsverfahren zu einer Übereinkunft gekommen sind, wird eine einvernehmliche Scheidung möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einem Ehevertrag?
Inhaltlich kann in einem Ehevertrag das Gleiche geregelt werden wie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Entscheidender Unterschied ist der Zeitpunkt, zu dem der jeweilige Vertrag geschlossen wird. Beim Ehevertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, die noch vor der Eheschließung, kurz danach oder während der Ehe getroffen wird.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung dagegen wird dann geschlossen, wenn die Scheidung der beiden Ehepartner bereits vorauszusehen ist oder kurz bevorsteht.

Durch den Ehevertrag können außerdem auch die Ehe selbst betreffende Umstände geregelt werden, wie beispielsweise die Ausgestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens. Dies dürfte zum Zeitpunkt der Scheidungsfolgenvereinbarung regelmäßig nicht mehr von Belang sein.

Wie wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen?
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung werden viele – oft auch wirtschaftlich relevante – Angelegenheiten geregelt. Daher ist es sinnvoll, sich durch einen Fachanwalt beraten zu lassen.

Mit dessen Hilfe kann der Beteiligte seine Interessen, auch in Form einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung, bestmöglich durchsetzen.

Die Vereinbarung muss anschließend im Scheidungstermin vom Gericht protokolliert oder durch einen Notar beurkundet werden.

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann vor allem erreicht werden, dass das gerichtliche Scheidungsverfahren nach Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres schnell durchgeführt werden kann, da die Streitpunkte bereits geklärt wurden und deshalb vor Gericht nicht mehr ausgefochten werden müssen.

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